Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verhaltenstherapeutische Hundeschule nahu
Im Taubenthal 31
66773 Schwalbach‐ Griesborn
Inhaber:
Yvonne Braun
Haftung
Der Hundehalter ist für seinen Hund während des Trainings eigenständig verantwortlich.
Hundehalter haften, falls keine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt, die folgende Schäden übernimmt, für während des Trainings auftretende Personen-, Geräte-, oder Sachschäden.
Das Betreten des Trainingsgeländes sowie die Benutzung der Gerätschaften erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Hundeschule nahu sowie die Hundetrainer sind von jeglicher Haftung bei auftretenden Schäden ausgeschlossen.
Gelände
Das Betreten des Übungsgeländes erfolgt ausnahmslos in der vorgesehenen Übungszeit.
Hunde werden immer an der Leine auf das Trainingsgelände geführt.
Das Trainingsgelände ist in sauberem Zustand zu verlassen.
Vor jedem Training muss der Hund sich gelöst haben. Im Falle einer Kotablagerung ist diese sofort vom Hundehalter zu entfernen.
Teilnahme
Die Anmeldung für einen Kurs oder ein Einzeltraining erfolgt über Anmeldeformular, E-Mail, per Post oder per Telefon. Die Kursgebühr ist entweder in bar bei Kursbeginn oder per Überweisung einen Tag vor Kursbeginn möglich.
Ratenzahlung nach Absprache ist beim Kauf einer 10-er Karte im Gruppentraining und einer 5-er Karte oder 10-er Karte im Einzeltraining zu 2 monatlichen Raten möglich.
Nach Entrichtung der Gebühren erhalten die Teilnehmer 5-er-, oder 10-er-Karten, die bei Kursbeginn den Teilnehmern ausgestellt werden.
Diese werden nach jedem Training abgestempelt. Die Gültigkeit der 5-er Karte im Gruppentraining beträgt 8 Wochen.
Die 10-er Karte ist 16 Wochen gültig.
Im Einzeltraining sind die Karten bis zu 6 Monate gültig.
Eine Absage des Einzeltrainingstermin erfolgt 24 h vor Trainingstermin. Bei Nichtbeachtung wird die 50%-ige anfallende Gebühr vom Hundehalter erstattet.
Einzeln gebuchte Stunden können in bar vor Trainingsbeginn oder per Überweisung einen Tag vor Trainingsbeginn entrichtet werden.
Eine Schnupperstunde kann spontan erfolgen und die Gebühr ist vor Trainingsbeginn zu entrichten.
Die Teilnahme an Seminaren\Workshops erfolgt schriftlich über E-Mail oder per Post durch ein adäquates Anmeldeformular. Die Kündigung der Teilnahme kann bis zu zwei Wochen schriftlich per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Betrag wird dem Hundehalter zurückerstattet.
Bei fehlender Absage in dieser Frist sind 50% der anfallenden Gebühren zu entrichten.
Die Seminargebühr erfolgt in bar am Seminartag oder per Überweisung zwei Wochen vor Seminarbeginn.
Soziale Verträglichkeit gegenüber Menschen und Hunden sowie ein allgemeines Folgeverhalten sind die Voraussetzung für die Teilnahme an den Beschäftigungskursen Freegility und am Apportiertraining.
Die Teilnahme von nicht verträglichen Hunden an diesen Kursen erfolgt nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Hundetrainer.
Krankheit, Impfung, Läufigkeit
Die Teilnehmer der Kurse verpflichten sich zur regelmäßigen Impfung ihrer Hunde (Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose).
Eine Vorlage eines Impfpasses ist bei Kursbeginn im Welpen-, und Junghunde -Kurs vorzulegen.
Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit des Hundes ist die Kursteilnahme nicht möglich. Der Hund ist vom Training ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen dürfen während der Läufigkeit das Trainingsgelände nicht betreten. Die Teilnahme am Kurs für diese Zeit ist nicht möglich. Alle Trainingseinheiten können zum späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Fotoaufnahmen und schriftliche Materialien
Fotoaufnahmen sind grundsätzlich möglich und unterliegen dem Copyright von nahu.
Fotoaufnahmen dürfen nach mündlicher Rücksprache mit den Hundehalter veröffentlicht werden im Internet, Magazinen, Zeitungen etc.
Alle von nahu ausgestellten schriftlichen Unterlegen zu Trainingszwecken unterliegen dem Copyright von nahu und dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Sie dienen ausschließlich zum eigenen Gebrauch.
Kündigung von Kursen oder Einzeltraining
Die Kündigung kann zu jeder Zeit schriftlich per E-Mail, Post oder auch mündlich mind. zwei Wochen vor dem kommenden Trainingstermin erfolgen.
Die Gebühren werden dabei zu 50% rückerstattet.